ADELIGES KLOSTER PREETZ

Geschichte

Auszüge aus dem Klosterführer "Das Adelige Kloster zu Preetz – Geschichte, Grundherrschaft, Klosterhof" von Dr. Christian Stocks (Herausgeber: Gesellschaft der Freunde des Klosters Preetz e.V.). Möchten Sie mehr über unsere Klostergeschichte wissen? Sie erhalten das kleine Buch in der Klosterkirche während der Führungen, in der Klosterverwaltung sowie im Buchhandel zum Preis von 9,90 €. Siehe auch Klosterartikel »

Die Stiftung des Benediktinerinnen-Klosters "Campus Beatae Mariae" und sein Grundbesitz

Die Landschaft zwischen der Kieler Förde und Lübecker Bucht, Ostholstein oder auch Wagrien genannt, ist Teil des Raumes, den Karl der Große den slawischen Obotriten als Dank für ihre gegen die Sachsen geleistete Waffenhilfe überlassen hatte. Seit dem frühen 9. Jahrhundert trennte ein von der Mündung der Schwentine an der Kieler Förde bis zur Elbe bei Lauenburg reichender unbesiedelter Grenzstreifen von Flüssen, Sümpfen, Niederungen und unwegsamen Wäldern, der limes saxoniae, den Siedlungsraum der verschiedenen Stämme der Obotriten in Ostholstein, rund um Lübeck und Lauenburg von dem der nordalbingischen Sachsen.

An der Schwentine und damit unmittelbar an der Grenze zum slawischen Siedlungsraum lag die Siedlung Preetz (porece oder po reka, slawisch = "am Flusse"). Durch eine Furt, die den Übergang über die Schwentine ermöglichte, hatte der Ort schon in früher Zeit eine gewisse Bedeutung, die wuchs, als Wagrien nach dem Sieg der holsteinischen Grafen über die Slawen (1139 bei Plön) für die christliche Missionsarbeit und die deutsche Kolonisation geöffnet wurde. Nach 1172 erbaute Vizelin, der "Apostel der Wagrier", in Preetz eine Kirche, von der sich noch Reste in der heutigen Stadtkirche erhalten haben.

An diesem Ort wurde um 1210/11 zu Ehren der Jungfrau Maria und Johannes des Täufers das Benediktinerinnenkloster "Campus Beatae Mariae" gegründet. Stifter war Graf Albrecht von Orlamünde, der Neffe des dänischen Königs Waldemar II., "des Siegers". König Waldemar II. hatte 1203 die seit 1111 mit Holstein belehnten Schauenburger Grafen vertrieben, die Grafschaften Holstein und Ratzeburg und das Land Dithmarschen unter seine Herrschaft gebracht und Albrecht von Orlamünde als Statthalter eingesetzt.

1222 erweiterte der Statthalter die Klosterstiftung, deren ursprünglichen Umfang wir nicht kennen, um ein unbesiedeltes Waldgebiet, das sich von Honigsee westlich von Preetz bis zur Kieler Förde erstreckte. 1223 begannen die Schauenburger Grafen, unterstützt von einer Koalition norddeutscher Fürsten und Truppen der Städte Lübeck und Hamburg, ihr Lehen zurückzuerobern. 1225 konnten sie Albrecht von Orlamünde gefangen nehmen und schließlich im Bündnis mit Lübeck Waldemar II. von Dänemark 1227 in der Schlacht von Bornhöved besiegen.

Bereits 1226 hatte Adolf IV. von Schauenburg die Klosterstiftung Albrecht von Orlamündes in vollem Umfang erneuert, allerdings ohne die vorherige Gründung durch seinen Widersacher zu erwähnen. Gleichzeitig erweiterte er den Grundbesitz erheblich, indem er dem Kloster zusätzlich Siedlungsland in der heutigen Probstei zuwies, das er einem Gefolgsmann von Albrecht von Orlamünde, Marquard von Stenwer, abgenommen hatte.

Seitdem teilte sich die umfangreiche Stiftungsausstattung des Klosters mit Grundbesitz und Zehnten in zwei größere Gebiete: das der ursprünglichen Schenkung (1222) eines großen Waldgebietes durch Albrecht von Orlamünde, in dem von Honigsee bis hin zum Ostufer der Kieler Förde die "Preetzer Walddörfer" entstanden, und in die 1226 von Adolf IV. von Schauenburg übertragenen Wald- und Wiesengebiete nordöstlich der Kieler Förde von Stein bis Stakendorf und Krummbek, später "Pravestie" oder Probstei genannt. Dazu kam noch Streubesitz im Kirchspiel Neumünster.

Auf dieser territorialen Grundlage wurde das Nonnenkloster zu einem Zentrum der Kolonisations- und Kulturarbeit im westlichen Wagrien. Bis 1286 wurden mindestens 16 Dörfer neu gegründet, Mühlen gebaut und drei Kirchspiele neu geschaffen. In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Dörfer auf Klosterbesitz angelegt. Den durch die Stiftungen übertragenen Grundbesitz konnte das Kloster in den folgenden Jahrhunderten durch Dotationen ritterschaftlicher Familien und eigene Zukäufe weiter vergrößern und abrunden. Das Gebiet der "Preetzer Walddörfer" wurde nahezu verdoppelt, die Probstei um sieben Dörfer erweitert. Der letzte größere Grunderwerb fand 1517/18 statt.

Vor wie nach der Reformation bestanden die Einkünfte des Klosters aus den Zehnten und den Abgaben der Bauern in den Klosterdörfern. Dazu kamen Einnahmen aus der Verpachtung von Mühlen und Fischereirechten, aus der Schweinemast in den Klosterwäldern und aus der Eigenbewirtschaftung von drei Höfen. Bis zu seiner Vernichtung durch Brandstiftung 1959 zeugte der große Wirtschaftshof im Süden des Preetzer Klosterhofes mit seinen stattlichen Scheunen, Kornspeichern, Ställen und dem (bereits 1927 abgerissenen) Kuhhaus von dem Umfang der Eigenwirtschaft des Klosters.

In dieser Grundherrschaft mit einer Gesamtgröße von 24.000 Hektar, die aus über 40 Dörfern, größeren Ansiedlungen wie Preetz und Schönberg und direkt bewirtschafteten Klosterhöfen bestand, übte das Kloster neben den grundherrlichen Rechten auch die höhere und niedere Gerichtsbarkeit und das Patronatsrecht an den Kirchen aus. Dieser Besitz konnte ungeschmälert über viele Jahrhunderte aufrecht erhalten werden.

Erst im 19. Jahrhundert traten einschneidende Veränderungen ein: 1864 hatte Dänemark nach dem Deutsch-Dänischen Krieg auf seine Rechte in Schleswig und Holstein verzichtet und die Herzogtümer an Österreich und Preußen abgetreten. 1866 fielen die Herzogtümer nach dem Krieg zwischen Österreich und Preußen an Preußen. 1867 wurden sie als Provinz Schleswig-Holstein Teil des Königreiches Preußen. Im gleichen Jahr wurde in der gesamten Provinz die Patrimonialgerichtsbarkeit und damit auch die Gerichts- und Polizeihoheit des Klosters aufgehoben. Bereits 1866 hatte Preetz den Status eines Fleckens und damit das Rechts zur kollegialen Selbstverwaltung erlangt, bei der Klosterobrigkeit war nur das Aufsichtsrecht geblieben. 1869 wurde die preußische Städteordnung eingeführt, 1870 wurde der Flecken Preetz zur Stadt erhoben und die über sechs Jahrhunderte bestehende Bindung zum Kloster gelöst. Mit Einführung der preußischen Kreisordnung 1888 endete auch die Grundherrschaft über die "Klösterlich Preetzer Probstei" und die "Klösterlich Preetzer Walddörfer", die Teil des neugeschaffenen Kreis Plön wurden. Nach der Ablösung der Erbpachtverhältnisse und nach zwei nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg durchgeführten Bodenreformen, für die das Kloster große Opfer brachte, blieben vom umfangreichen Klosterbesitz nur noch Reste, vor allem Waldbesitz und drei verpachtete Höfe.

Das Kloster war für 70 Nonnen angelegt und damit das größte Nonnen­kloster in Nordelbingen. Unterstellt war es dem Lübecker Bischof, Visita­tionsrecht hatte der Abt von Cismar. Priester und Vikare lasen die Messen und Seelenmessen. Der Klosterprobst war für das "Buten", die weltlichen Angelegenheiten zuständig. Die dem Konvent, der Gemeinschaft der Nonnen, vorstehende Priörin war zuständig für das "Binnen", für die Ordnung des klösterlichen Lebens. Jedenfalls seit dem 14. und 15. Jahrhundert wurden fast ausschließlich Töchter der Ritterschaft sowie des Lübecker Patri­ziats aufgenommen. Mädchen kamen frühestens mit fünf Jahren in das Kloste­r und traten in die Klosterschule ein. Im Alter von zehn Jahren wurden sie feierlich eingekleidet und begannen das Noviziat. Nach einem Probejahr konnte die Novizin endgültig in den Konvent aufgenommen werden. Die Weihung zur Nonne mit der Zeremonie der Nonnenkrönung, der sinnbildlichen Vermählung mit Christus, wurde von dem Bischof von Lübeck vorgenommen. Mit der Nonnenweihung war die Aufnahme in den Konvent abgeschlossen, aber auch jetzt noch hatten die jungen Nonnen starren Regeln zu folgen, mussten länger schweigen und durften weniger Besuch empfangen als die älteren Konventsmitglieder.

Über das Klosterleben am Ausgang des 15. Jahrhunderts berichtet Anna von Buchwald, Priörin von 1484 bis 1508, in ihrem "Buch im Chore", mit dem sie einen plastischen Einblick in das Leben des Preetzer Nonnenklosters hinterlassen hat. Sie zeichnet nicht nur den täglichen Ablauf von Chorgesängen und Gebeten, von Seelenmessen und Klosterbräuchen auf, sondern über­liefert auch Nachrichten von Auseinandersetzungen zwischen Klosterpröbsten und Priörin und von der Bautätigkeit rund um die Kirche, Renovierungen der Klausur der Nonnen, über Verbesserungen und Neubauten auf dem Preetzer Klosterhof.

Über die Herrschaftsformen, die das Kloster in seinem Grundbesitz ausübte, und die einzelnen abgabepflichtigen Dörfer und ihre Bauernstellen und über die Einwohner der größeren zum Kloster gehörenden Orte sind wir durch Urkunden und Quellen wie Rechnungsbücher außerordentlich gut unterrichtet. [...]

Die Reformation und die Umwandlung des Nonnenklosters zum Adeligen Damenstift

In Schleswig und Holstein hatte die Reformation zunächst in den Städten Fuß gefasst. Christian (III.) von Dänemark, 1533 Herzog, 1534 König, war ein entschiedener Anhänger der neuen Lehre, konnte aber seine Vorstellungen von einer einheitlichen, auf der lutherischen Lehre fußenden Staatskirche auch wegen anfänglicher Widerstände aus den Reihen des mächtigen Adels nur schrittweise durchsetzen. Erst 1542 nahm der Landtag seine lutherische, vom Reformator Johannes Bugenhagen beeinflusste "Christliche Kirchenordnung" als für die Herzogtümer Schleswig und Holstein verbindliche Regelung in allen Glaubens- und Kirchenfragen an.

Im Zuge der Reformation war von den Landesherren unter Billigung oder Beteiligung der Ritterschaft Kloster- und Kirchengut eingezogen und säkularisiert worden. Einer Einziehung auch der Frauenklöster Itzehoe, Preetz, Uetersen und St. Johannis vor Schleswig widersetzte sich der Adel des Landes. Sie waren bereits in vorreformatorischer Zeit fast ausschließlich mit Nonnen aus den ritterschaftlichen Familien besetzt worden und verdankten ihren Grundbesitz in erheblichem Maße Dotationen aus diesen Familien, deren Widerstand der König nicht brechen wollte. Damit war der Fortbestand dieser vier Klöster, ihre Umwandlung in adelige Damenstifte und die Versorgung der unverheirateten Töchter aus der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft gesichert.

In der Kirchenordnung von 1542 wurde den Jungfrauenklöstern "Van den Nunnen edder Kloster Junckfrouwen" ein ganzer Abschnitt gewidmet. Sie sollten ein ehrsames Leben führen, von den lateinischen Gesängen absehen und einen evangelischen Pastoren, der verheiratet sein sollte, zu guten Bedingungen einstellen. Ein lutherischer Prediger war in Preetz bereits 1526 – neben den katholischen Priestern – vom Kloster besoldet worden, aber die Umwandlung des katholischen Klosters in ein evangelisches Damenstift dauerte noch bis 1566. Bis dahin blieb es den Nonnen freigestellt, der alten Lehre weiter anzuhängen, im Kloster zu bleiben, oder es zu verlassen.

An Stelle des Bischofs von Lübeck übernahm die Ritterschaft gemeinsam mit den Landesherren die Aufsicht über die vier Adeligen Klöster. Grundlage der Klosterverfassung wurde die "Revidierte Klosterordnung" von 1636, durch die Christian IV. von Dänemark zwei frühere Klosterordnungen von 1620 und 1625 ersetzte, und die 1637 noch einmal unter Berücksichtigung von Einwänden der Ritterschaft ergänzt wurde.

In dieser weiterhin gültigen Klosterordnung sind die Aufgaben des Konvents, der Priörin und des Klosterprobsten geregelt. Die Gemeinschaft der Klosterdamen, der Konvent, wählt die Priörin und den Klosterprobst. Klosterprobst und Priörin bilden den Klostervorstand, der die Geschäfte des Klosters führt. In wichtigen Angelegenheiten entscheidet der Konvent, er muss Rechtsangelegenheiten, wie z. B. Grundstücksverkäufen, zustimmen und über interne Fragen der Klosterordnung beschließen.

Um die künftigen Rechte und Einkünfte einer Konventualin genießen zu können, müssen Töchter aus ritterschaftlicher Familie unter Zahlung eines Geldbetrages zunächst ins Kloster eingeschrieben werden, was bis ins 20. Jahrhundert nicht selten schon bei der Geburt geschah. Voraus­setzung für die Einschreibungen war und ist die Zugehörigkeit zur Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft, nur im Kloster St. Johannis vor Schleswig können auch Töchter adliger Familien, die nicht zur Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft gehören, eingeschrieben werden. Zur Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft gehören die bereits vor Ausbildung der Ritterschaft als Korpo­ration im Lande ansässigen Adelsgeschlechter, die sog. Originarii. Das sind neben den ausgestorbenen Wisch, Pogwisch, Sehestedt, Blome und Qualen die neun Familien Ahlefeldt, Brockdorff, Buchwaldt, Holck, Rantzau, Reventlow, Rumohr, Schac­k und Thienen. Seit dem 17. Jahrhundert wurden weitere Familien, die sog. Recepti, durch einen besonderen Rechtsakt in die Ritterschaft aufgenommen, dazu zählen zugewanderte adelige Familien wie die Baudissin, Bernstorff, Bülow, Hahn, Holstein, Platen und Plessen, und ursprünglich bürgerliche Geschlechter wie die Kielmansegg, Liliencron, Luckner und Schimmelmann. Eine Reihe von Fenstern der Klosterkirche wurden 1893/94 mit 78 Wappen der Familien geschmückt, die dem Kloster Töchter zugeführt hatten.

An der Wand des südlichen Seitenschiffs sind drei große Wappentafeln aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts angebracht, die ursprünglich die Patronatsloge des Klosters in der Preetzer Stadtkirche schmückten. Sie zeigen die Wappen der Klosterdamen aus dieser Zeit sowie die der Priörinnen und Pröbste in der Reihenfolge ihrer Amtszeiten.

Bis in die neueste Zeit hatte sich außerdem das "Recht der ersten Bitte" erhalten, mit dem bei einem Thronwechsel der neue Landesherr – allerdings unter Zahlung der Einschreibegebühr – eine von ihm zu bestimmende adelige, evangelische Jungfrau aus nicht-ritterschaftlicher Familie auf den erste­n freiwerdenden Klosterdamenplatz setzen konnte.

Nach einigen Jahren werden die eingeschriebenen Töchter zu "Schulfräulein"; in dieser Bezeichnung klingt noch das Noviziat der katholischen Zeit nach. Wird durch Heirat oder Tod einer Konventualin ein Klosterdamenplatz frei, rückt eines der Schulfräulein in der Reihenfolge der Einschreibungen als Klosterdame nach. Die Zahl der Klosterdamen wurde in mehr­fachen Reduzierungen von 40 im 16. Jahrhundert auf heute 15 begrenzt.

Bis in das 20. Jahrhundert hinein war die Alimentierung der Kloster­damen mit der sogenannten Präbende, dem Klostergeld, so großzügig bemessen, dass ihnen eine von zusätzlichen Unterstützungen ihrer Familien unabhängige komfortable Lebensführung ermöglicht wurde. Heute genießen die Konventualinnen ein Anrecht auf freie Wohnung und empfangen eine monatliche Geldzahlung, wie zu früheren Zeiten Hebung oder Präbende genannt, deren Höhe sich danach richtet, ob sie im Kloster wohnen oder auswärts leben. Die bis vor wenigen Jahrzehnten noch üblichen Deputate an Feuerholz, Wildpret und Möweneiern sind heute abgelöst. [...]

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